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Vertragliches

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Preise:

  • ​Unsere Preise richten sich nach der Tarifordnung Gesamtleistungsvertrag Kantonales Jugendamt zur Leistung Sozialpädagogische Familienbegleitung. Wir verrechnen für fallbezogene fachliche Arbeit Stand 2025 132.- SFr.
    Dieser Tarif gilt auch für Mandate im Auftrag von KESB, Jugendanwaltschaft u.a.

 

Fallbezogene Arbeit: 

  • Als fallbezogene fachliche Arbeit gelten z.B. die Vor- und Nachbereitung, regelmässige Berichterstellung zu Handen der auftraggebenden Behörden, fallbezogene Arbeit mit dem sozialen Netzwerk und dem Leistungsbesteller, fachliche Abklärungen, Fachaustausch und evtl. Intervision bzw. Fallsupervision. Die Stunden der fallbezogenen Arbeit werden mit maximal 50% der geleisteten Stunden im Direktkontakt (über die gesamte Begleitung) verrechnet. 

 

Reisezeit:

  • Die Reisezeit zwischen Geschäftsadresse des Leistungserbringers und dem jeweiligen Ort zur Begleitung wird mit den effektiven Reiszeiten (Autofahrt per Google_Map) verrechnet. Der Ausgangspunkt ist Bern, die Wohnadresse.

 

 Leistungserfassung:

  • Die Zeiterfassung erfolgt in Fünfminuten-Einheiten. Bei Terminen vor Ort wird mindestens eine Stunde verrechnet. 

 

Allgemeines:

  • Bei Absagen innerhalb 24 Stunden vor dem vereinbarten Einsatz wird der gesamte geplante Termin ohne die entsprechende Fahrzeit in Rechnung gestellt. Unentschuldigte Termine werden regulär inklusive Fahrzeit verrechnet. 

  • Die Leistungsstunden werden gemäss den drei Kategorien (Direktkontakt, fallbezogene Arbeitszeit und Reisezeit) pro Kalendermonat ausgewiesen und in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist innert 30 Tagen zu bezahlen. 

  • Die Änderungen des Kostenreglements oder Änderungen von Kontaktdaten bzw. Reise-Ausgangsorts werden 30 Tage im Voraus angekündigt.

  • Rechnung erfolgt ohne Mehrwertsteuer.

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​Formeller Ablauf 

 

 

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  • In einem kostenlosen Erstgespräch mit den betroffenen Personen wird eine mögliche Zusammenarbeit geprüft.

  • Nach erfolgter Kostengutsprache werden Auftrag und mögliche Ziele definiert.

  • Bei der Einzel- und Familienbegleitung wird regelmässig über den Prozessverlauf berichtet, alle drei bis vier Monate schriftlich mittels Protokoll und/oder Gespräch. 
    Auftrag und Ziele werden dabei auf Wirksamkeit geprüft und bei Bedarf angepasst. 

  • Während des ganzen Begleitungsprozesses kommunizieren wir offen und transparent mit Auftraggebern, Familien und Einzelpersonen unter Einhaltung der gültigen Datenschutzbestimmungen.

 

Falls ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden kann, bitte diesen mindestens 24 Stunden im Voraus absagen. 

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Unsere Auftraggebenden sind Soziale Dienste, Jugendanwaltschaft, KESB , IV, das Jugendamt Kanton Bern oder Familien/Einzelpersonen

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Karine Morel

079 170 09 80

k.morel@estiah.ch

Weyerstrasse 9

3084 Wabern

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​​​Walter Staub

078 227 00 62

w.staub@estiah.ch

​Murtenstrasse 131

3008 Bern

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estiah

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E    entwicklungsfördernd

S     systemisch-lösungsorientiert​

T     traumasensibel​

I      informierend

A     achtsam 

H     haltgebend

 

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